Was ist eine Bürgerstiftung?

Im Unterschied zur herkömmlichen Stiftung, die von einer Person oder einem Unternehmen gegründet wird und fortan mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital arbeitet, sind Bürgerstiftungen Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern, die das Stiftungskapital erst langfristig durch eine Vielzahl eher kleinerer Zustiftungen aufbauen. Dadurch kann es sich jeder leisten, Stifterin oder Stifter zu werden und somit seinen persönlichen Beitrag dazu leisten.

Die Stiftung muss ihr Geld nicht „zeitnah verwenden“, sondern kann langfristig arbeiten. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt unangetastet. Dies macht die Bürgerstiftung langfristig unabhängig von der wirtschaftlichen Situation, politischen Mehrheiten und der wechselnden Spendenbereitschaft der Bürger. Da Bürgerstiftungen „auf ewig“ angelegt sind, ist ihr Tätigkeitsbereich bewusst sehr weit gefasst. Dadurch können sie im Laufe ihres Bestehens flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und sind offen für die Motive und Interessen von späteren Zustiftern.

Im Rahmen ihres Satzungszwecks will die Bürgerstiftung gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen. Eine Bürgerstiftung ist keine Konkurrenz für bereits bestehendes Engagement in Vereinen und Stiftungen vor Ort, sondern vielmehr eine notwendige Bündelung der Kräfte, um gemeinsam mehr zu erreichen.