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Was ist eine Bürgerstiftung?
Im Unterschied zur herkömmlichen Stiftung,
die von einer Person oder einem Unternehmen gegründet wird
und fortan mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital arbeitet,
sind Bürgerstiftungen Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern,
die das Stiftungskapital erst langfristig durch eine Vielzahl
eher kleinerer Zustiftungen aufbauen. Dadurch kann es sich jeder
leisten, Stifterin oder Stifter zu werden und somit seinen persönlichen
Beitrag dazu leisten.
Die Stiftung muss ihr Geld nicht „zeitnah
verwenden“, sondern kann langfristig arbeiten. Das Stiftungsvermögen
selbst bleibt unangetastet. Dies macht die Bürgerstiftung
langfristig unabhängig von der wirtschaftlichen Situation,
politischen Mehrheiten und der wechselnden Spendenbereitschaft
der Bürger. Da Bürgerstiftungen „auf ewig“
angelegt sind, ist ihr Tätigkeitsbereich bewusst sehr weit
gefasst. Dadurch können sie im Laufe ihres Bestehens flexibel
auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und sind
offen für die Motive und Interessen von späteren Zustiftern.
Im Rahmen ihres Satzungszwecks will die Bürgerstiftung
gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der
Region und ihrer Bürger liegen. Eine Bürgerstiftung
ist keine Konkurrenz für bereits bestehendes Engagement
in Vereinen und Stiftungen vor Ort, sondern vielmehr eine notwendige
Bündelung der Kräfte, um gemeinsam mehr zu erreichen.
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